booking
uns kann man mieten
Information zur Technik
Unsere technische Ausstattung ist ausgelegt für Klein – und Großveranstaltungen z.B. in Cafes, Gastronomiebertrieben, Ballsälen, etc. bis hin zu Freiluftveranstaltungen (Open Air bis 500 Personen). Auf Wunsch unsere Backline auch gesondert samt Techniker geordert werden. Für größere Freiluftveranstaltungen muss seitens des Veranstalters eine PA und Lichtanlage in ausreichender Dimension gestellt werden, bzw. in Absprache mit unserer Band eine Anlage zugemietet werden. Selbstverständlich können wir unsere Technik auch in vorhandene Anlagen integrieren.
Musikrichtung
Wir spielen Pop, Austropop & Rock Hits aus den 80er und 90er Jahren bis heute. Unsere Musikstücke bewegen sich von den klassischen Rocklegenden bis hin zu mordernen Pop, Soul Interpreten. Selbstverständlich sind auch immer „spielbare“ Hits der Gegenwart in unserem Umfang enthalten. Unsere Auftritte haben Konzertcharakter, sprich ist kein Wunschprogramm, sondern jeweils ein arrangiertes Fixprogramm (welches jedoch abgesprochen werden kann und der jeweiligen Veranstaltung angepasst wird). Bestens geeignet für Jugendliche und Junggebliebene die einfach guten Musik zugeneigt sind. Eine gute Stimmung und super Musik ist garantiert.
Techical Ryder
Strom & Platz sollte schon vorhanden sein. Hinsichtlich des Rests kann man sich immer flexibel zeigen, in 10 Jahren haben wir schon auf Großbühnen als auch auf kleinstem Platz agiert, alles ist möglich, man muss nur vorher darüber reden.
Kontakt|booking
bitte wendet Euch per Email an: band@flash.at
oder ruft uns an +43 1 4060097 0
(telefonisch meldet sich die MAG Mental Acrobatics Group, verlangt den Herrn Dir. Richard „Ritchie“ Novy, dann seid Ihr richtig)
Vertrag, Gebühren und Abgaben
Obliegenheiten des Veranstalters
Der Veranstalter verplichtet sich ordnungsgemäß die notwendigen Abgaben z.B. für die AKM abzuführen. Weiters ist die Veranstaltung vom Veranstalter bei den jeweiligen Behörden und Orginsationen anzumelden und etwaig anfallende Gebühren zu entrichten. Famous Flash ist gegenüber etwaigen Verletzungen des Veranstalters schad- und klaglos zu halten und dies gilt als fix vereinbart ohne Ausnahme. Des Weiteren verpflichtet sich der Veranstalter die Veranstaltung ausreichend zu versichern um etwaige Schäden an Personen und Sachwerten von Famous Flash abzudecken, im Fall der Fälle.