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Der Verein

Flash – Verein für die Pflege und Entwicklung der Kunst und Kultur
ZVR: 988274155

Sitz des Vereines

1030 Wien, Kegelgasse 40/2/17

Entstehungsdatum

27.05.2005

Organschaftliche Vertreter

Richard Novy (Präsident)
Manuela Novy (Präsident Stv.)

Zuständige Behörde

Bundespolizeidirektion Wien, 1010 Wien, Schottenring 7-9

Statuten  – Download

Statuten im PDF Format

Anschrift:

Flash – Verein für die Pflege und Entwicklung der Kunst und Kultur
zH Richard Novy
Kegelgasse 40/2/17
1030 Wien
Tel: +43 (1) 406 00 97 0
Fax: +43 (1) 406 00 97 DW 12
Email: band@flash.at

 

 

Steuerbefreiung

Da die Musik ein brotloses Geschäft ist, wurde auch unser Verein nicht gewinnorientiert ausgerichtet, da unser Hobby ein Sparschweinderl ist und nix über bleibt vom schnöden Mammon im Gegenteil, und das wollen wir auch so.

Steuerbefreiung/Liebhaberei

Vereine, deren Umsätze im Veranlagungszeitraum 30.000 € nicht überstiegen haben, sind von der Umsatzsteuer unecht befreit. Unser Verein und dessen Mitglieder erziehlen allerdings auf längere Sicht keinen Gewinn, wird die Tätigkeit des Vereins als „Liebhaberei“ eingestuft und unterliegt prinzipiell nicht der Umsatzsteuerpflicht, somit auch nicht der Möglichkeit des Vorsteuerabzuges, im Gegenteil wenn man abgesehen von der vielen Zeit auch noch Reisekosten, Ersatzmaterial (Saiten, Felle, Lichter, …) und defekte bzw. verschlissene Geräte dazu rechnen würde, würden wir im Minus sein, darf es aber nicht, daher zahlt es sich jeder selbst.

Rechtliche Infomationen

Demos & Medien

Alle Musikstücke der Famous Flash DEMO CD Vol. 1 dürfen nicht öffentlich aufgeführt werden, kopiert oder vervielfältig werden und dienen rein dem Demonstrationszweck der Band bzw. des Vereins. Diese CD wurde in keinem Presswerk produziert und unterliegt daher frei von Gebühren etc. dem Urheberrechtsgesetzt. Verletzungen des Urheberrechts (z.B. durch öffentliches Aufführen der CD, Veröffentlichen auf Internetmedien wie Youtube, …) liegen ob der Übergabe an Dritter beim Besitzer der Famous Flash DEMO CD Vol.1, der Verein ist schad- und klaglos zu halten

Urheberrecht / Copyright

Famous Flash ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihr selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, von Famous Flash selbst erstellte Objekte bleibt allein auf Seiten von Famous Flash. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Famous Flash nicht gestattet.

Information gem § 19 Abs 3 AStG

Gemäß § 19 Abs 3 AStG haben wir den Verbraucher, wenn wir mit diesem in einer eventuellen Streitigkeit keine Einigung erzielen können, auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail) auf die zuständige Stelle zur alternativen Streitbeilegung, im Folgenden kurz AS-Stelle, hinzuweisen. Verbraucher haben auch die Möglichkeit, sich an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU wenden: http://ec.europa.eu/odr. Wir sind nach §19 Abs 3 AStG gesetzlich zu dieser Information verpflichtet, jedoch nicht gesetzlich dazu verpflichtet an diesem Verfahren teilzunehmen und beruht im Fall der Fälle auf einer Entscheidung unseres Unternehmens daran teilzunehmen. Wir haben zugleich anzugeben, ob wir an einem Verfahren teilnehmen werden. Sie können Ihre Beschwerde auch direkt bei uns bei folgender E-Mail-Adresse einbringen: band@flash.at  

Information gem § 4 Abs 1 Z 19 FAGG:

Zusätzliche Informationspflichten für den Online-Vertrieb Unterwerfung unter eine AS-Stelle (Art 14 Abs 2 ODR-VO): Grundsätzlich unterwerfen wir uns nicht Verbrauchern gegenüber einem alternativen Streitbeilegungsverfahren bei folgender Alternativen Streitbeilegungsstelle. Sollte die gesetzliche Verpflichtung geltend werden so sind die für uns vorgesehenen AS-Stellen hier anzugeben: Internet Ombudsmann (http://www.ombudsmann.at), Schlichtung für Verbrauchergeschäfte (http://verbraucherschlichtung.or.at)

pictures copyright

Unsere Bilder der Webseite macht die MAG Mental Acrobatics Group.

Haftungsausschluss / Disclaimer

Famous Flash übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen Famous Flash, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens Famous Flash kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Famous Flash behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten (‚Links‘), die außerhalb des Verantwortungsbereiches von Famous Flash liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem Famous Flash von den Inhalten Kenntnis hat und es ihr technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Famous Flash erklärt daher ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung die entsprechenden verlinkten Seiten frei von illegalen Inhalten waren. Famous Flash hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der gelinkten/verknüpften Seiten. Deshalb distanziert sich Famous Flash hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten /verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in den von Famous Flash eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist. Dieser Haftungsausschluss, sowie der Inhalt dieser Seite, ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

Newsletter / Newsletter

Der Versand von EMail Nachrichten, Aktionen und Newsletter erfolgte unter Berücksichtigung der Bestimmungen des österr. E-Commerce Gesetzes (ECG 2001) und auf Basis des im Jahr 2003 novellierten §107 des Österreichischen Telekommunikationsgesetzes (TKG 2003, BGBl I 70/2003). Die Bestimmungen erlauben den Versand von Werbe-eMails an Geschäftskunden (Business Kunden), sofern dem Empfänger die Möglichkeit geboten wird, sich von zukünftigen Mitteilungen abzumelden. Wir sind bemüht, ausschließlich EMail Adressen zu verwenden, die entweder eindeutig geschäftlich genutzt sind oder zumindest auf ein Unternehmen schließen lassen bzw. bereits Kontakt zu unserem Unternehmen besteht. Die Empfängerliste dieses Mails wurde selbstverständlich nach § 107 (2) TKG abgeglichen. Wenn Sie zukünftig unsere Informationen nicht mehr erhalten wollen, können Sie sich vom Erhalt zukünftiger Mitteilung einfach online unter Famous Flash Newsletter abmelden. Ihre Adresse wird nach Eintrag automatisch von zukünftigen Mailings ausgeschlossen! Bitte beachten Sie, dass nur Abmeldungen über den Abmeldelink automatisiert erfolgen können und sowohl die An- und Abmeldung zum Newsletter durch eine zusätzliche Bestätigung aktiv werden um eventuelle Mißbräuche Ihrer EMaildaten im Newslettersystem zu verifizieren. Nach getätigter An- und Abmeldung erhalten Sie jeweils eine EMail Nachricht mit einem personalisiertem An- und Abmeldelink.

§ 25 Mediengesetz / § 25 Media Law

Inhaber, sowie Medieninhaber der Website und deren Dienste ist Flash – Verein für die Pflege und Entwicklung der Kunst und Kultur. Die Website dient der Information über die Aktivitäten und dem Produktportfolio von Famous Flash. Alle Inhalte dienen der persönlichen Information. Eine Weiterverwendung und Reproduktion über den persönlichen Gebrauch hinaus ist nicht gestattet. Bilder, Logos und Grafiken dürfen nicht ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung des jeweiligen Copyrightinhabers veröffentlicht oder weiterverbreitet werden, sei dies zu gewerblichen oder anderen Zwecken.

 

Ausnahme Registrierkasse

Welche Veranstaltungsumsätze sind von der Registrierkassen-, Einzelaufzeichnungs- und Belegerteilungspflicht ausgenommen?

Ausgenommen von der Registrierkassen –, Einzelaufzeichnungs- und Belegerteilungspflicht sind Umsätze von unentbehrlichen Hilfsbetrieben abgabenrechtlich begünstigter Körperschaften (z.B. Sportvereine, Kunstvereine, Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts, gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaften) die bspw. im Rahmen von Veranstaltungen (bspw. Sportveranstaltungen eines Sportvereines, Ausstellung eines Kunstfördervereines, Theateraufführung eines Theatervereins, ) erzielt werden. Ein unentbehrlicher Hilfsbetrieb liegt vor, wenn die Umsätze unmittelbar der Erreichung des begünstigten Zweckes dienen und dieser Zweck nicht auf andere Weise erreicht werden kann (§ 45 Abs. 2 BAO). Durch die neue Barumsatzverordnung sind weiters Umsätze von entbehrlichen Hilfsbetrieben von abgabenrechtlich begünstigen Körperschaften ausgenommen, die unter den nachstehenden Voraussetzungen erzielt werden:

Umsätze im Rahmen von geselligen Veranstaltungen der Körperschaft, die einen Zeitraum von insgesamt 48 Stunden im Kalenderjahr nicht übersteigen
Die Organisation der Veranstaltung (Planung und Mitarbeit während der Veranstaltung), sowie eine allfällige Verpflegung der Besucher der Veranstaltung wird durch Mitglieder der Körperschaft oder deren nahe Angehörige durchgeführt bzw. bereitgestellt. Es darf dabei allerdings die Verpflegung nicht durch einen Betrieb (z. B. Gastwirtschaft) eines Mitglieds der Körperschaft oder dessen nahe Angehörigen bereitgestellt und verabreicht werden. Bei Auftritten von Musik- oder anderen Künstlergruppen werden nicht mehr als 1.000 Euro pro Stunde für die Durchführung der Unterhaltungsdarbietungen verrechnet. Ein entbehrlicher Hilfsbetrieb liegt vor, wenn die durch den Betrieb erzielten Überschüsse der Förderung der begünstigten Zwecke dienen. (§ 45 Abs. 1 BAO)